Hausordnung

1. Allgemeines

  1. Für unser Zusammenleben im Schulhaus ist Rücksicht und Verständnis erforderlich. Du bist dafür verantwortlich, einen achtsamen Umgang mit deinen Mitschüler*innen, den Lehrer*innen und dem schulischen Inventar zu pflegen, um in Ruhe arbeiten und zusammenleben zu können.
  2. Diese Regeln gelten für das gesamte Schulgelände mit allen schulischen Außenstätten (Bus, Sporthallen, bei Ausflügen usw.).
  3. Im Schulhaus ist das Schreien und Herumrennen verboten.

2. Eintreffen der Schüler*innen

  1. Du darfst um 7:45 Uhr mit dem Gongschlag das Schulhaus betreten.
  2. Ab dem Betreten des Schulhauses schaffst du den Weg zum Klassenzimmer ohne Begleitung deiner Eltern. Du gehst direkt in deinen Unterrichtsraum und bleibst dann auch dort.
  3. Beginnt dein Unterricht später als 8:00 Uhr, betrittst du das Schulhaus mit dem Gongschlag, der den Beginn deiner Unterrichtsstunde anzeigt.
  4. Brotzeit wird von 7:30 bis 7:55 Uhr angeboten. Gehe danach direkt in deine Unterrichtsstunde.
  5. Beachte die Kleider- und Handyregeln.

3. Verhalten im Klassenzimmer

  1. Pünktlichkeit
    1. Morgens: Schüler*innen sind zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr im Klassenzimmer.
    2. Nach der Pause:
      • Mittelschule: spätestens 5 Minuten nach dem Gongschlag
      • Grundschule: beim Gongschlag anstellen
  2. Benötigtes Unterrichtsmaterial ist vollständig mitzubringen (auch im Nachmittagsunterricht).
  3. Der Ordnungsdienst kehrt vor dem Nachhausegehen das Klassenzimmer und leert den Papiermüll aus.
  4. Wer Einrichtungen der Schule mutwillig beschädigt oder verschmutzt, haftet für den Schaden und muss mit einer Ordnungsmaßnahme rechnen.
  5. Toilettengänge während des Unterrichts sind nur im äußersten Notfall gestattet.
  6. Bei wiederholten Unterrichtsstörungen können Schüler*innen vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  7. Handys, Smartwatches, Tablets und ähnliche Geräte müssen während des gesamten Schultages ausgeschaltet und in der Tasche sein.

4. Zimmerwechsel

  1. Klassen oder Gruppen, die den Raum wechseln müssen, gehen auf kürzestem Weg und leise zu den anderen Räumen.
  2. Wir laufen im Schulhaus rechts.

5. Die Pause

a) Verhalten während der Pause

  1. Wenn die Pause beginnt, gehen alle Schüler*innen in den Pausenhof. Die Unterrichtsräume werden abgeschlossen. Während der Pause hält sich niemand grundlos in den Gebäuden auf.
  2. Findet die Pause auf Anordnung der Schulleitung nicht im Hof statt, bleiben die Schüler*innen während der Pause in den jeweiligen Unterrichtsräumen und werden dort beaufsichtigt.
  3. Die angepflanzten Grünbereiche im Schulhof sollen nicht betreten werden.
  4. Ballspielen ist nur mit Softbällen auf dem Hartplatz erlaubt.
  5. Spielgeräte und Freizeitanlagen dürfen nur laut Plan und zu den vorgesehenen Zeiten genutzt werden.

b) Verhalten nach der Pause

  1. Klassen 1–4 stellen sich an und werden von der Lehrkraft abgeholt. Klassen 5–10 gehen direkt ins Klassenzimmer.
  2. Nach dem Pausengong können noch Toilettengänge erfolgen.
  3. Die für den Aufräumdienst eingeteilten Klassen sammeln den herumliegenden Müll auf und werfen ihn in die entsprechenden Abfallbehälter.

6. Verhalten nach Unterrichtsende

  1. Nach Unterrichtsende verlassen Schüler*innen, die nicht zur Mittags- oder Ganztagsbetreuung gehören, zügig das Schulgelände.
  2. Werden Kinder abgeholt, warten sie vor dem Gebäude.

7. Besondere Regelungen

  1. Schlagen, Schubsen und Treten sind strengstens untersagt.
  2. Auch Raufspiele aller Art sind verboten, da sie leicht zu Konflikten führen.
  3. Schüler*innen dürfen in den Pausen das Schulgebäude nicht verlassen (Ausnahme: Mittagspause 13–14 Uhr ohne Betreuung).
  4. Rauchen, Alkoholkonsum und Drogen jeglicher Art sind auf dem Schulgelände strengstens verboten.
  5. Das Mitbringen von Süßigkeiten sowie süßen oder koffeinhaltigen Getränken (z. B. Energydrinks) ist untersagt.
  6. Schneeballwerfen, Eisrutschen und Kaugummikauen sind verboten.
  7. Boards, Inliner und Zweiräder dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  8. Schüler*innen haben sich angemessen zu kleiden: bauchfreie und tief ausgeschnittene Kleidung ist verboten. Das Tragen von Mützen oder Kapuzen im Unterricht ist ebenfalls nicht erlaubt.
  9. Freizeitgeräte dürfen nur außerhalb der Unterrichtszeiten genutzt werden (z. B. der Kicker im Westflügel).
  10. Handys, Speichergeräte und Kopfhörer sind beim Betreten des Schulhauses auszuschalten und dürfen nur auf Anweisung der Lehrkraft verwendet werden.

8. Durchführung

  1. Lehrer*innen, Hauspersonal und Schüler*innen achten gemeinsam auf die Einhaltung der Hausordnung.
  2. Eltern werden gebeten, im Sinne der Hausordnung auf ihre Kinder einzuwirken.
  3. Schüler*innen, die die Hausordnung verletzen, müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
  4. Diese Fassung der Schulhausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2021/22 in Kraft.

9. Maßnahmenkatalog

FehlverhaltenMaßnahme
Zu-spät-KommenNacharbeit am Nachmittag („Happy Hour“)
Unangemessene KleidungSchüler*in wird nach Hause geschickt und muss sich umziehen
Anweisung der Lehrkraft nicht befolgenOrdnungsmaßnahme: Verweis oder verschärfter Verweis
Handynutzung ohne ErlaubnisAbgabe im Sekretariat, Abholung nur in Absprache mit der Schulleitung