1. Allgemeines
- Für unser Zusammenleben im Schulhaus ist Rücksicht und Verständnis erforderlich. Du bist dafür verantwortlich, einen achtsamen Umgang mit deinen Mitschüler*innen, den Lehrer*innen und dem schulischen Inventar zu pflegen, um in Ruhe arbeiten und zusammenleben zu können.
- Diese Regeln gelten für das gesamte Schulgelände mit allen schulischen Außenstätten (Bus, Sporthallen, bei Ausflügen usw.).
- Im Schulhaus ist das Schreien und Herumrennen verboten.
2. Eintreffen der Schüler*innen
- Du darfst um 7:45 Uhr mit dem Gongschlag das Schulhaus betreten.
- Ab dem Betreten des Schulhauses schaffst du den Weg zum Klassenzimmer ohne Begleitung deiner Eltern. Du gehst direkt in deinen Unterrichtsraum und bleibst dann auch dort.
- Beginnt dein Unterricht später als 8:00 Uhr, betrittst du das Schulhaus mit dem Gongschlag, der den Beginn deiner Unterrichtsstunde anzeigt.
- Brotzeit wird von 7:30 bis 7:55 Uhr angeboten. Gehe danach direkt in deine Unterrichtsstunde.
- Beachte die Kleider- und Handyregeln.
3. Verhalten im Klassenzimmer
- Pünktlichkeit
- Morgens: Schüler*innen sind zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr im Klassenzimmer.
- Nach der Pause:
- Mittelschule: spätestens 5 Minuten nach dem Gongschlag
- Grundschule: beim Gongschlag anstellen
- Benötigtes Unterrichtsmaterial ist vollständig mitzubringen (auch im Nachmittagsunterricht).
- Der Ordnungsdienst kehrt vor dem Nachhausegehen das Klassenzimmer und leert den Papiermüll aus.
- Wer Einrichtungen der Schule mutwillig beschädigt oder verschmutzt, haftet für den Schaden und muss mit einer Ordnungsmaßnahme rechnen.
- Toilettengänge während des Unterrichts sind nur im äußersten Notfall gestattet.
- Bei wiederholten Unterrichtsstörungen können Schüler*innen vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden.
- Handys, Smartwatches, Tablets und ähnliche Geräte müssen während des gesamten Schultages ausgeschaltet und in der Tasche sein.
4. Zimmerwechsel
- Klassen oder Gruppen, die den Raum wechseln müssen, gehen auf kürzestem Weg und leise zu den anderen Räumen.
- Wir laufen im Schulhaus rechts.
5. Die Pause
a) Verhalten während der Pause
- Wenn die Pause beginnt, gehen alle Schüler*innen in den Pausenhof. Die Unterrichtsräume werden abgeschlossen. Während der Pause hält sich niemand grundlos in den Gebäuden auf.
- Findet die Pause auf Anordnung der Schulleitung nicht im Hof statt, bleiben die Schüler*innen während der Pause in den jeweiligen Unterrichtsräumen und werden dort beaufsichtigt.
- Die angepflanzten Grünbereiche im Schulhof sollen nicht betreten werden.
- Ballspielen ist nur mit Softbällen auf dem Hartplatz erlaubt.
- Spielgeräte und Freizeitanlagen dürfen nur laut Plan und zu den vorgesehenen Zeiten genutzt werden.
b) Verhalten nach der Pause
- Klassen 1–4 stellen sich an und werden von der Lehrkraft abgeholt. Klassen 5–10 gehen direkt ins Klassenzimmer.
- Nach dem Pausengong können noch Toilettengänge erfolgen.
- Die für den Aufräumdienst eingeteilten Klassen sammeln den herumliegenden Müll auf und werfen ihn in die entsprechenden Abfallbehälter.
6. Verhalten nach Unterrichtsende
- Nach Unterrichtsende verlassen Schüler*innen, die nicht zur Mittags- oder Ganztagsbetreuung gehören, zügig das Schulgelände.
- Werden Kinder abgeholt, warten sie vor dem Gebäude.
7. Besondere Regelungen
- Schlagen, Schubsen und Treten sind strengstens untersagt.
- Auch Raufspiele aller Art sind verboten, da sie leicht zu Konflikten führen.
- Schüler*innen dürfen in den Pausen das Schulgebäude nicht verlassen (Ausnahme: Mittagspause 13–14 Uhr ohne Betreuung).
- Rauchen, Alkoholkonsum und Drogen jeglicher Art sind auf dem Schulgelände strengstens verboten.
- Das Mitbringen von Süßigkeiten sowie süßen oder koffeinhaltigen Getränken (z. B. Energydrinks) ist untersagt.
- Schneeballwerfen, Eisrutschen und Kaugummikauen sind verboten.
- Boards, Inliner und Zweiräder dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Schüler*innen haben sich angemessen zu kleiden: bauchfreie und tief ausgeschnittene Kleidung ist verboten. Das Tragen von Mützen oder Kapuzen im Unterricht ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Freizeitgeräte dürfen nur außerhalb der Unterrichtszeiten genutzt werden (z. B. der Kicker im Westflügel).
- Handys, Speichergeräte und Kopfhörer sind beim Betreten des Schulhauses auszuschalten und dürfen nur auf Anweisung der Lehrkraft verwendet werden.
8. Durchführung
- Lehrer*innen, Hauspersonal und Schüler*innen achten gemeinsam auf die Einhaltung der Hausordnung.
- Eltern werden gebeten, im Sinne der Hausordnung auf ihre Kinder einzuwirken.
- Schüler*innen, die die Hausordnung verletzen, müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
- Diese Fassung der Schulhausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2021/22 in Kraft.
9. Maßnahmenkatalog
| Fehlverhalten | Maßnahme |
|---|---|
| Zu-spät-Kommen | Nacharbeit am Nachmittag („Happy Hour“) |
| Unangemessene Kleidung | Schüler*in wird nach Hause geschickt und muss sich umziehen |
| Anweisung der Lehrkraft nicht befolgen | Ordnungsmaßnahme: Verweis oder verschärfter Verweis |
| Handynutzung ohne Erlaubnis | Abgabe im Sekretariat, Abholung nur in Absprache mit der Schulleitung |

